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Pauschalbesteuerung für Ausländer in der Schweiz

Zu einem der attraktivsten Steuerprodukte für ausländische natürliche Personen, die sich in der Schweiz niederlassen wollen, gehört die Pauschalbesteuerung.

Im Prinzip geht man dabei von einem festen Steuerbetrag aus, den man mit der kantonalen Steuerbehörde aushandelt. Zur Berechnung dient ein Richtwert, sei es der bezahlte Mietwert für die selbst bewohnte Liegenschaft oder bei Wohneigentum den amtlich ermittelten Ertragswert. Dieser Richtwert wird mit einem bestimmten Faktor multipliziert, woraus die Pauschalsteuer entsteht. Diese Steuerregelung basiert auf schweizerischem Bundesrecht und ist daher praktisch in sämtlichen Kantonen (ausser Zürich) anwendbar.

Grundsätzlich können natürliche Personen aus dem Ausland pauschal besteuert werden, wenn sie erstmals oder nach mindestens zehnjähriger Landesabwesenheit ihren steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz haben und keine Erwerbstätigkeit im Land ausüben.

Pauschalbesteuerte Personen sind von der Pflicht befreit, ihr ausländisches Vermögen und ihre Einkünfte gegenüber den Steuerbehörden auszuweisen. Sie müssen jedoch ihr Bruttovermögen und ihre Bruttoeinkünfte aus inländischen Quellen ausweisen.

Beispiel
Wohnung in der Schweiz: 2000 EUR pro Monat: Daraus ergibt sich eine Jahresmiete von  24‘000 EUR. Diese Zahl wird mit 5 multipliziert, also = 120‘000 EUR. Wenn wir einen Grenzsteuersatz für dieses steuerbare Einkommen von 30% annehmen, würde sich die Pauschalsteuer auf 36‘000 EUR belaufen.
* Die Unterschiede zwischen den Kantonen können gewaltig sein, in Bezug auf Steuerraten aber auch der Anwendung solcher Art Steuermodelle. Man muss deshalb vergleichen!

Jeder Kanton hat sein eigenes Steuersystem. Zudem sind die Standortfaktoren, wie Verfügbarkeit von Immobilien und Aufenthaltsbewilligungen für Nicht-EU-Bürger von einer Region zu einer anderen sehr unterschiedlich. Dies muss unbedingt bei einer Standortwahl berücksichtigt werden! Zudem hat die massive Einwanderung aus dem EU-Raum in den letzten Jahren dazu geführt, dass die Jahreskontingente für Nicht-EU-Bürger in 2010 um 50% auf nur noch 5'500 gekürzt worden sind. Diese Verknappung kann zu Erschwerungen führen, die man ebenfalls berücksichtigen muss.

Lemur-Scouting GmbH ist darauf spezialisiert, Ausländern zu helfen, sich in der Schweiz niederzulassen. Profitieren Sie von den Erfahrungen und der Diskretion von Lemur-Scouting GmbH und kontaktieren Sie uns. Sie werden es nicht bereuen.

 

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